Haben Sie schon einmal von der Arbeitsstättenverordnung für Toiletten gehört? Der Gesetzgeber hat Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in zahlreichen Bereichen bestimmte Vorschriften auferlegt, die sie erfüllen müssen. Das gilt auch für den Sanitärbereich: Die Arbeitsstättenverordnung für Toiletten, kurz „ArbStättV“, regelt, welchen Anforderungen WC-Anlagen am Arbeitsplatz entsprechen müssen. In unserem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte aus der Verordnung vor: Wir zeigen, was Sie beachten müssen und mit welchem Produkten Sie optimal ausgestattet sind.
Inhaltsverzeichnis
Abmessung und Ausstattung der Toiletten
Die Verordnung des Gesetzgebers bezüglich WC-Anlagen soll in erster Linie den Schutz und die Intimsphäre der Arbeitnehmenden sicherstellen. Sie regelt unter anderem die Erreichbarkeit, den Zugang, die Gestaltung und Ausstattung der Toilettenräume am Arbeitsplatz. Darunter fällt beispielsweise auch die Anzahl – ausreichend Toiletten müssen pro Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorhanden sein.
Die Betriebsstättenverordnung sieht vor, dass die Toilettenräume genügend Platz bieten müssen, um eine uneingeschränkte Nutzung für die Belegschaft zu gewährleisten. Maßangaben sind hier für die Toilettenzelle rund 60x80 cm und eine Höhe von 2,50 m für den Toilettenraum. Außerdem müssen Kalt- sowie Warmwasser verfügbar sein. Zur Toilettenausstattung gehört auch, dass entsprechende Spender für Reinigungsmittel wie Seife, Handtücher und sonstige Trockenvorrichtungen für die Hände installiert sind. Abhängig von der Art der Beschäftigung können auch Desinfektionsmittelspender nötig sein – etwa in medizinischen Einrichtungen.
Bezüglich der Erreichbarkeit und des Zugangs gibt die Verordnung vor, dass Bürotoiletten sowohl vom Arbeitsplatz als auch vom Pausenraum und anderen Sanitärbereichen aus schnell und einfach zu erreichen sein müssen. Zudem müssen sich die Toiletten im selben Gebäude wie der Arbeitsplatz befinden und dürfen nicht weiter als ein Stockwerk entfernt sein. Die Bereiche sind als Toiletten- beziehungsweise Sanitärräume zu kennzeichnen.
Darüber hinaus muss sich jede Zelle von innen verschließen lassen und Sichtschutz bieten. Bei einer Belegschaftsgröße von bis zu neun Mitarbeitenden sind Unisex-Toiletten und genderneutrale Toiletten erlaubt; dennoch sollte auf eine zeitlich getrennte Nutzung geachtet werden. Ob es getrennte Toiletten für die Mitarbeiter und Kunden geben muss, obliegt der Einschätzung der Geschäftsleitung beziehungsweise des Gesetzgebers.
Bezüglich der Anzahl der WCs pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin vermittelt die folgende Liste eine erste Orientierung:
Um Gesundheitsgefahren auf der Mitarbeitertoilette zu minimieren und zu vermeiden, sind Arbeitgeber verpflichtet, Toilettenräume regelmäßig reinigen und desinfizieren zu lassen. Bei täglichem Gebrauch sind sie beispielsweise auch täglich zu reinigen. Auch Toilettenpapier, Seife und Handtücher muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bereitstellen.
Wie die praktische Umsetzung für die Gestaltung der Toilettenräume am Arbeitsplatz genau aussieht, geben die technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz „ASR“, vor. Sie besagen beispielsweise, dass Türen und Trennwände eine Mindesthöhe von 1,90 m haben müssen. Der Abstand zwischen Boden und Kabine darf nicht größer als 15 Zentimeter sein. Bedürfnisstände wie etwa ein Urinal dürfen weder vom Eingang noch von einem Fenster aus einsehbar sein.
Ein Vorraum ist notwendig, wenn der Raum mehr als eine Toilette oder einen Zugang zu weiteren Arbeits-, Aufenthalts- oder Sanitärbereichen hat. Jede Toilette und jeder Bedürfnisstand müssen mit einer Wasserspülung ausgestattet sein. Fußböden und Wände müssen so beschaffen sein, dass Reinigungskräfte sie einfach putzen können.
Der Gesetzgeber stellt auch Anforderungen an die Barrierefreiheit von Toiletten am Arbeitsplatz: Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit bei der Gestaltung von Toilettenräumen berücksichtigt werden.
Um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden – aber auch um den Wohlfühlfaktor zu erhöhen – erfordern Personaltoiletten die passende Ausstattung. Wir sind bestens auf die Bedürfnisse von Arbeitgebern vorbereitet: Ganz gleich, wie hochwertig oder groß Ihre WC-Anlagen sind, bei uns finden Sie die passenden Produkte und Zubehör:
Wenn mehrere WCs in einem Sanitärraum voneinander getrennt werden sollen, bieten WC-Trennwände Ihren Angestellten Privatsphäre. Als maßgeschneiderte Komplettlösungen passen sich unsere Trennwandanlagen an Ihre Bedürfnisse an: Sie wählen Materialien, Höhen und Farben aus unserem Angebot aus. Dabei können Sie sich zwischen kostengünstigen, besonders modernen und weiteren Trennwand-Modellen entscheiden. Der Clou daran: All unsere Wände sind hochwertig gefertigt und stets einfach zu reinigen.
Schamwände sorgen am Urinal für etwas Privatsphäre und mehr Hygiene. Bei uns finden Sie hängende und stehende Schamwände in verschiedenen Ausführungen, die Ihre WC-Anlagen für die männlichen Mitarbeiter ideal ergänzen.
Um Ihre Ausstattung zu komplettieren, finden Sie bei uns jegliches Zubehör für Toilettenräume, das die Arbeitsstättenrichtlinie vorgibt: Spender für Handtücher, Seifen, Hygienebeutel sowie Klopapierrollenhalter und -bürsten, WC-Symbole, Abfallbehälter, Türhaken, Schlösser und mehr finden Sie in unserem Sortiment.
Sie sind noch nicht überzeugt? In unseren Referenzen finden Sie Projekte, die wir bereits erfolgreich mit Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen verwirklichen konnten.
Wenn Sie Unterstützung bei der Planung und Gestaltung Ihrer Personaltoilette benötigen, kontaktieren Sie uns gerne und wir sprechen über Ihr Projekt!
Die Anzahl der Toiletten steht in Abhängigkeit zur Größe der Belegschaft: Mehr Mitarbeitende bedeuten also mehr Toiletten. Im Abschnitt zu technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR, sind präzise Angaben mit Zahlen zu sanitären Einrichtungen nachzulesen.
Bei einer Anzahl von bis zu neun Mitarbeitenden sind Unisex-Toiletten erlaubt. Ab zehn Mitarbeitenden muss auf getrennte Toiletten für verschiedene Geschlechter geachtet werden.
Ja, ab dem ersten Mitarbeiter oder Mitarbeiterin ist eine Toilette und ein Handwaschbecken für Arbeitgeber verpflichtend.
Ein Vorraum für eine Toilette ist erforderlich, wenn es mehr als eine Toilettenzelle gibt oder der Toilettenraum einen Zugang zu Arbeits- oder Aufenthaltsräumen hat.
Der Arbeitgeber muss Toiletten und Sanitärbereiche regelmäßig und abhängig von der Häufigkeit der Nutzung säubern lassen und gegebenenfalls desinfizieren. Bei täglichem Gebrauch sind sie beispielsweise auch täglich zu reinigen. Gefährdende Verunreinigungen müssen sofort gesäubert werden.
Duschen und entsprechende Sanitärbereiche müssen eingerichtet werden, wenn es die Arbeitsbedingungen notwendig machen.
Ja, die Verordnung gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
Ein Verstoß gegen die Verordnung kann ein Bußgeld oder sogar strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Unterstützung für die korrekte Ausgestaltung Ihrer WC-Anlagen als Arbeitgeber und Arbeitgeberin hinzu.